Die Ombudsstelle Krankenversicherung
Ein kostenloser, unabhängiger Dienst bei Streitigkeiten mit Ihrer Kasse. Vorher gibt es eines zu wissen — es kann Sie Ihr Beschwerderecht kosten.
Die Ombudsstelle anzurufen unterbricht keine Frist
Die Stelle schreibt es selbst: Wer sich an sie wendet, unterbricht damit «keine allfälligen Verjährungs-, Verwirkungs-, Gerichts- oder Verwaltungsfristen». Sie bleiben dafür verantwortlich. Hat Ihre Kasse eine formelle Verfügung erlassen, erheben Sie fristgerecht Einsprache — 30 Tage, schriftlich, bei Ihrem Versicherer — auch wenn eine Vermittlung läuft.
Wer das ist
Eine unabhängige Institution, die Versicherte in der Schweiz berät und mit der Kasse nach einer Lösung sucht. Sie urteilt nicht, sie verhandelt.
- Adresse
- Office de médiation de l’assurance-maladie, Case postale 519, 6002 Lucerne
- Téléphone
- +41 41 226 10 11 — lundi à vendredi, 9 h – 11 h 30
- Coût
- gratuit
Was sie behandelt
- Abgelehnte Kostenübernahmen.
- Bestrittene Abrechnungen.
- Schwierigkeiten beim Kassenwechsel.
Was sie nicht behandeln kann
- Fälle, in denen die Kasse bereits eine formelle Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung erlassen hat.
- Streitigkeiten, die bereits vor Gericht hängig sind.
- Anliegen mit einem Streitwert unter CHF 100.
- Versicherte mit Anwalt oder berufsmässiger Vertretung — eine kurze mündliche Auskunft bleibt möglich.
Die Reihenfolge, die Ihre Rechte schützt
Wenden Sie sich an die Ombudsstelle, solange die Kasse noch keine formelle Verfügung erlassen hat: dann kann eine Vermittlung noch etwas bewirken. Ist die Verfügung da, läuft Ihre Einsprachefrist — behandeln Sie sie zuerst, die Vermittlung hält sie nicht an.
Quellen
- Office de médiation de l’assurance-maladie
- Office de médiation — demander conseil
- OFSP — droits des patients et conseils
Überprüft am 25. August 2026 auf der Website der Ombudsstelle und beim Bundesamt für Gesundheit. Die Zitate sind die Formulierungen der Ombudsstelle. Diese Seite beschreibt ein Verfahren; sie ersetzt keine Rechtsberatung.