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Sophie

Die Zusatzversicherungen (VVG)

Grundversicherung und Zusätze unterstehen weder demselben Gesetz noch derselben Logik. Beides zu verwechseln ist der teuerste Fehler beim Kassenwechsel.

Zwei Gesetze, zwei Welten

Die Grundversicherung untersteht dem KVG: Aufnahmegarantie, vorgeschriebener Katalog, keine Selektion. Zusätze unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz: der Versicherer wählt, wen er zu welchem Preis und mit welchen Vorbehalten aufnimmt.

Konkret: die Grundversicherung können Sie risikolos wechseln — eine Zusatzversicherung können Sie endgültig verlieren, wenn Sie kündigen und ein anderer Versicherer Sie ablehnt.

Was sie üblicherweise decken

  • Spitalaufenthalt halbprivat oder privat, mit freier Arztwahl im Spital.
  • Komplementärmedizin ausserhalb der Grundversicherung.
  • Zahnbehandlungen, Brillen, Fitness — je nach Vertrag.
  • Behandlungen im Ausland über das hinaus, was die Grundversicherung vergütet.

Fragen vor der Unterschrift

  • Gibt es einen Gesundheitsfragebogen, und welche Vorbehalte darf der Versicherer anbringen?
  • Wie lange läuft der Vertrag, und wie lang ist die Kündigungsfrist — oft drei Monate vor Ablauf?
  • Steigen die Prämien mit dem Alter, und nach welchem Tarif?
  • Was geschieht mit dem Zusatz, wenn ich die Grundversicherung bei diesem Versicherer kündige?

Warum wir sie nicht vergleichen

Kein offizielles Register publiziert Tarife und Bedingungen der Zusatzversicherungen. Sie werden einzeln verhandelt, mit medizinischer Selektion. Ein Zusatzvergleich ohne öffentliche Daten wäre ein verkleidetes Verkaufsargument, keine Vergleichung.

Sophies Ratgeber