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Sophie

Die Termine des Versicherungsjahres

Diese Termine ändern sich von Jahr zu Jahr nicht. Sie sind öffentlich, sie sind kurz, und den ersten zu verpassen kostet ein ganzes Jahr zum Tarif, den man verlassen wollte.

  1. Ende SeptemberDas BAG publiziert die Prämien des Folgejahres

    Erst dann wird Vergleichen möglich. Vorher kennt niemand die Tarife — Vergleiche, die im August Preise zeigen, zeigen jene des laufenden Jahres.

  2. OktoberIhre Kasse teilt Ihnen die neue Prämie mit

    Der Brief kommt per Post. Das ist der Moment zum Vergleichen, nicht zum Ablegen: es bleiben sechs bis acht Wochen zum Handeln.

  3. 30. NovemberLetzter Tag, an dem Ihre Kündigung bei der Kasse EINGETROFFEN sein muss

    Das Wort heisst „eingetroffen", nicht „aufgegeben". Ein B-Post-Brief vom 29. kann am 2. Dezember ankommen und ein ganzes Jahr kosten. Das Einschreiben ist der einzige zählende Beweis.

    Krankenkasse kündigen
  4. 31. DezemberLetzter Tag für die Einzahlung in die Säule 3a des Jahres

    Die Zahlung muss gutgeschrieben sein, nicht nur ausgelöst. Eine Überweisung vom 30. Dezember kann im Januar verbucht werden und für den Steuerabzug des Jahres verloren gehen.

  5. 1. JanuarNeue Kasse, neue Franchise und neues Modell treten in Kraft

    Nichts überschneidet sich: die alte Deckung endet am 31. Dezember abends, die neue beginnt tags darauf. Es gibt nie eine Lücke und nie eine doppelte Prämie.

  6. 31. MärzZweite Kündigungsfrist, nur für einen Teil der Versicherten

    Sie gilt nur für Versicherte mit ordentlicher Franchise und Standardmodell und wirkt per 30. Juni. Nur wenige haben Anspruch — prüfen Sie es, bevor Sie damit rechnen.

  7. Das ganze JahrDie kantonale Prämienverbilligung beantragen

    Jeder Kanton hat eigene Fristen und Verfahren: manche zahlen automatisch, andere verlangen ein jährliches Gesuch. Es ist der einzige Posten, bei dem man aus blosser Unkenntnis Tausende verliert.

    Prämienverbilligung

Diese Termine betreffen die Grundversicherung. Zusatzversicherungen (VVG) folgen eigenen, oft längeren und vertragsspezifischen Fristen: kündigen Sie nie eine Zusatzversicherung gleichzeitig mit der Grundversicherung, ohne deren Bedingungen gelesen zu haben.