
Die Rechtsschutzversicherung
Sie zahlt Anwalt, Gerichtskosten und Gutachten. Ihre einzige absolute Regel: sie muss vor dem Streit bestehen, nie danach.
Was sie übernimmt
- Anwaltshonorare, in der Schweiz und oft in Europa.
- Gerichts- und Gutachterkosten.
- Die Parteientschädigung an die Gegenseite bei Verlust.
- Eine Rechtsberatungslinie, nutzbar ohne Fall zu eröffnen.
Die Wartefrist
Die meisten Verträge sehen eine Frist vor — oft drei Monate — bevor die Deckung in gewissen Bereichen greift, namentlich Arbeits- und Mietrecht. Das verhindert einen Abschluss am Tag nach der Kündigung.
Ein bereits entstandener Streit, oder einer, dessen Entstehen absehbar war, ist nie gedeckt. Das ist die härteste Regel dieser Sparte und die häufigste Ablehnungsursache.
Privat oder Verkehr?
Der Verkehrsrechtsschutz deckt Streitigkeiten rund um ein Fahrzeug: Unfall, Ausweisentzug, Autokauf. Der Privatrechtsschutz deckt den Rest: Miete, Arbeit, Konsum, Versicherungen, Nachbarschaft. Beide gibt es einzeln oder zusammen, und viele haben eines, ohne zu wissen welches.
Was den Preis macht
- Die gedeckten Bereiche: privat, Verkehr, Arbeit, Miete.
- Die Haushaltsgrösse.
- Das Kostendach pro Fall.
- Die geografische Deckung.
Auf dieser Seite stehen keine Tarife. Anders als bei den KVG-Prämien publiziert kein öffentliches Register die Preise dieser Sparte: sie hängen von Ihrem Profil ab und werden im Einzelfall gerechnet. Hier einen Betrag zu nennen wäre erfunden.