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Sophie

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, mit überprüfbaren Antworten.

Sind die Leistungen bei allen Kassen wirklich identisch?

Ja. Das Krankenversicherungsgesetz schreibt den Katalog der Grundleistungen vor, und er gilt ausnahmslos für alle Kassen. Eine Kasse kann nichts weglassen und nichts hinzufügen. Es unterscheiden sich Preis, Prämienregion, gewähltes Modell und die Qualität der Administration.

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen, mit Wirkung auf den 1. Januar. Der Brief muss an diesem Datum angekommen sein, nicht bloss aufgegeben. Bei Mindestfranchise und Standardmodell gilt teils eine kürzere Frist; fragen Sie Ihre Kasse.

Ist eine hohe Franchise immer günstiger?

Nein. Von CHF 300 auf CHF 2 500 zu wechseln senkt die Prämie, aber Sie zahlen bis zu CHF 2 200 mehr selbst, bevor etwas zurückerstattet wird. Die Rechnung hängt von den erwarteten Gesundheitskosten ab. Der Vergleich zeigt die Wirkung jeder Franchise auf die Prämie.

Was ändert das Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell?

Diese Modelle senken die Prämie im Gegenzug für einen obligatorischen Erstkontakt vor jeder Facharztkonsultation: Hausarzt, HMO-Praxis oder Telefonanruf. Die erstatteten Leistungen bleiben gleich. Wer selten direkt zum Spezialisten geht, spart real.

Muss ich meine E-Mail angeben, um Preise zu sehen?

Nein. Alle Prämien sind ohne Anmeldung, ohne E-Mail und ohne Konto sichtbar. Das Beratungsformular kommt nach den Resultaten und ist freiwillig.

Kann ich die Prämie auch ohne Kassenwechsel senken?

Ja. Die individuelle Prämienverbilligung zahlt Ihr Kanton nach Einkommen und Vermögen. Bedingungen und Schwellen sind kantonal verschieden, und das Gesuch läuft über den Wohnkanton, nicht über die Kasse.

Wie viel darf ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?

CHF 7’258 mit Pensionskasse, höchstens CHF 36’288 — also 20 % des Einkommens — ohne 2. Säule. Diese Beträge legt der Bund fest und sie sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und 3b?

Die 3a ist bis fünf Jahre vor dem Rentenalter gesperrt, ausser bei Wohneigentum, endgültigem Wegzug oder Selbstständigkeit; dafür ist sie voll abziehbar. Die 3b bleibt jederzeit verfügbar und ohne Einzahlungslimite, ihre Abzugsfähigkeit ist dafür beschränkt und kantonal verschieden.