EFAS: was die einheitliche Finanzierung für Ihre Prämie ändert
Ab dem 1. Januar 2028 zahlen Kantone und Versicherer die Leistungen nach einem einzigen Schlüssel. Hier steht, was sich wirklich ändert — und was noch niemand beziffern kann.
Der Fahrplan, wie er feststeht
- 24.11.2024Das Volk nimmt die Reform mit 53,31 % der Stimmen an.
- 2026Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen.
- 01.01.2028Alle ambulanten und stationären Leistungen wechseln zum einheitlichen Schlüssel.
- 2030Zweite Vernehmlassung, für die Pflegeleistungen.
- 01.01.2032Die Pflegeleistungen folgen dem einheitlichen Schlüssel.
Der Fehlanreiz, den die Reform behebt
Heute werden zwei identische Behandlungen nicht aus denselben Taschen bezahlt. Ein Eingriff im Spital wird zu mindestens 55 % von Ihrem Kanton finanziert; derselbe Eingriff ambulant zu 100 % von den Prämien. Diese Asymmetrie führt dazu, dass hospitalisiert wird, was in einem halben Tag behandelt werden könnte. Ab 2028 gilt überall derselbe Schlüssel.
| Art der Leistung | Anteil der Kantone | Anteil der Prämien |
|---|---|---|
| Stationäre Leistungen | mindestens 55 % | höchstens 45 % |
| Ambulante Leistungen | 0 % | 100 % |
| Pflegeleistungen | variabel | variabel |
| Alle Leistungen | 26,9 % | 73,1 % |
Sinkt Ihre Prämie? Niemand hat es beziffert
« die Prämienzahlenden werden gegenüber dem heutigen System entlastet, weil der steuerfinanzierte Anteil nicht weiter sinkt »
Lesen Sie den Satz des BAG zu Ende: die Belastung sinkt «gegenüber dem heutigen System». Das ist ein Vergleich mit einer Entwicklung, keine Zusage einer tieferen Rechnung. Konkret: die Verlagerung vom Spital zum Ambulanten geht weiter, und ohne EFAS würde sie den Prämien einen wachsenden Anteil aufbürden. Der Bund veröffentlicht keinen Senkungsprozentsatz, und wir erfinden keinen.
Was sich für Sie nicht ändert
- Franchise und Selbstbehalt bleiben gleich: die Reform ändert, wer zahlt, nicht was Sie am Schalter zahlen.
- Der Leistungskatalog bleibt unverändert.
- Sie wählen Ihre Kasse weiterhin frei, und sie muss Sie weiterhin aufnehmen.
- Die Kündigungsfrist vom 30. November bleibt dieselbe.
Eine beschlossene Reform, kein Projekt
Am 24. November 2024 hat das Volk die KVG-Änderung mit 53,31 % der Stimmen angenommen. Zu schreiben bleiben die Ausführungsverordnungen — in Vernehmlassung 2026 und 2030. Das Datum 2028 ist keine Hypothese.
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Quellen
- OFSP — Modification de la LAMal : financement uniforme des prestations
- OFSP — Votation populaire du 24 novembre 2024
BAG, «Änderung des KVG: einheitliche Finanzierung der Leistungen» und Seite zur Volksabstimmung vom 24. November 2024. Überprüft am 25. August 2026. Die Zitate stammen vom BAG. Primes 2026.