Aufnahmepflicht
In einem Satz
Keine Kasse darf Sie in der Grundversicherung ablehnen, unabhängig von Alter oder Gesundheit.
Was sich für Sie ändert
Das ist die Kehrseite des Versicherungsobligatoriums, und sie ändert alles: eine chronische Krankheit, hohes Alter oder eine laufende Behandlung verschliessen in der Grundversicherung keine Tür. Vorsicht gilt nur bei Zusatzversicherungen, wo eine Ablehnung zulässig ist. Viele bleiben bei einer teuren Kasse aus Angst vor einer Ablehnung, die es in der Grundversicherung nicht gibt.
Als Nächstes lesen
- KVG (Grundversicherung)Das Bundesgesetz, das die Krankenversicherung obligatorisch macht und bei allen Kassen denselben Leistungskatalog vorschreibt.
- Zusatzversicherung (VVG)Alles jenseits des Grundkatalogs: Privatzimmer, Komplementärmedizin, Brillen, Zahnbehandlung, Ausland.
- KündigungsfristIhr Schreiben muss bis zum 30. November bei der Kasse eingetroffen sein, für einen Wechsel per 1. Januar.