BVG (2. Säule)
In einem Satz
Die berufliche Vorsorge, von Ihnen und dem Arbeitgeber finanziert, als Ergänzung zur AHV.
Was sich für Sie ändert
Sie wird ab einem gesetzlichen Mindestjahreslohn obligatorisch und deckt nur einen Teil des Lohnes, den koordinierten Lohn. Zwei Situationen schaffen stille Lücken: Teilzeit, weil der Koordinationsabzug anteilig stärker wiegt, und mehrere Anstellungen, die je unter der Schwelle bleiben können. Zusammen zielen AHV und BVG auf rund 60 % des letzten Lohnes — der Rest liegt bei Ihnen.
Als Nächstes lesen
- AHV (1. Säule)Die staatliche Rente, für alle obligatorisch, die den Existenzbedarf im Alter decken soll.
- Säule 3aDie gebundene Vorsorge: vom steuerbaren Einkommen abziehbar, bis zur Pensionierung gesperrt, mit Ausnahmen.
- BVG-EinkaufDie freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse zur Schliessung einer Lücke, vom Einkommen abziehbar.
- UmwandlungssatzDer Prozentsatz, der Ihr Alterskapital der 2. Säule in eine lebenslange Jahresrente umwandelt.