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Sophie

BVG (2. Säule)

In einem Satz

Die berufliche Vorsorge, von Ihnen und dem Arbeitgeber finanziert, als Ergänzung zur AHV.

Was sich für Sie ändert

Sie wird ab einem gesetzlichen Mindestjahreslohn obligatorisch und deckt nur einen Teil des Lohnes, den koordinierten Lohn. Zwei Situationen schaffen stille Lücken: Teilzeit, weil der Koordinationsabzug anteilig stärker wiegt, und mehrere Anstellungen, die je unter der Schwelle bleiben können. Zusammen zielen AHV und BVG auf rund 60 % des letzten Lohnes — der Rest liegt bei Ihnen.

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