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Sophie

Mutterschaft

In einem Satz

Die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, vergütet ohne Franchise und ohne Selbstbehalt.

Was sich für Sie ändert

Es ist eine der wenigen vollständigen Befreiungen im System: Kontrollen, vorgesehene Ultraschalls, Geburt, Stillberatung und Nachbetreuung werden nicht auf die Franchise angerechnet. Die Befreiung gilt ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt. Nicht gedeckt sind Privatzimmer und Hebammenbesuche über das Vorgesehene hinaus.

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