Mutterschaft
In einem Satz
Die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, vergütet ohne Franchise und ohne Selbstbehalt.
Was sich für Sie ändert
Es ist eine der wenigen vollständigen Befreiungen im System: Kontrollen, vorgesehene Ultraschalls, Geburt, Stillberatung und Nachbetreuung werden nicht auf die Franchise angerechnet. Die Befreiung gilt ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt. Nicht gedeckt sind Privatzimmer und Hebammenbesuche über das Vorgesehene hinaus.
Als Nächstes lesen
- FranchiseDer Betrag an Krankheitskosten, den Sie jedes Jahr vollständig selbst tragen, bevor die Kasse überhaupt zahlt.
- SelbstbehaltDie 10 % der Kosten, die Sie nach aufgebrauchter Franchise weiterhin tragen, bis zu einem Jahresmaximum.
- LeistungskatalogDie eidgenössische Liste der von der Grundversicherung vergüteten Leistungen, bei allen 34 Kassen identisch.