Unfallversicherung (UVG)
In einem Satz
Die obligatorische, vom Arbeitgeber bezahlte Versicherung für Berufsunfälle und, ab 8 Wochenstunden, Nichtberufsunfälle.
Was sich für Sie ändert
Sie übernimmt die Heilkosten ohne Franchise und Selbstbehalt, zahlt ab dem dritten Tag ein Taggeld und bei Invalidität eine Rente. Ihre Schwäche ist die Deckungslücke: sie endet dreissig Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach braucht es entweder eine Abredeversicherung beim UVG-Versicherer oder die Reaktivierung der Unfalldeckung bei der Krankenkasse.