Kann eine Krankenkasse jemanden ablehnen?
Die Antwort
Nein. Für die Grundversicherung müssen die 34 Schweizer Kassen jede Person mit Wohnsitz in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Warum
Das ist die im KVG verankerte Aufnahmepflicht. Kein Gesundheitsfragebogen, kein Vorbehalt, keine Ablehnung: eine Kasse, die für die Grundversicherung eine ärztliche Untersuchung verlangt, verlässt das Gesetz.
Zusatzversicherungen unterstehen dem Privatrecht. Sie dürfen Gesundheitsfragen stellen, ablehnen oder mit Vorbehalt aufnehmen. Deshalb sollte man eine Zusatzversicherung nie kündigen, bevor die neue schriftlich bestätigt ist.
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Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), offizielle Prämien.