Wann kann man die Krankenkasse wechseln?
Die Antwort
Einmal im Jahr für die Grundversicherung: die Kündigung muss spätestens am 30. November bei Ihrer Kasse eingetroffen sein, für einen Wechsel per 1. Januar.
Warum
Das entscheidende Wort ist EINGETROFFEN, nicht aufgegeben. Ein am 29. November per B-Post gesandter Brief kann am 2. Dezember ankommen und Sie ein ganzes Jahr zum Tarif kosten, den Sie verlassen wollten. Das Einschreiben ist der einzige Zustellnachweis, der zählt.
Es gibt einen zweiten, weniger bekannten Fall: mit Mindestfranchise und Standardmodell können Sie auch per 30. Juni kündigen, mit drei Monaten Frist. Zusatzversicherungen folgen eigenen Fristen — oft drei Monate vor Jahresende, manchmal mehr.
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Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), offizielle Prämien.