Kann man die Unfalldeckung aus der Kasse streichen?
Die Antwort
Ja, wenn Ihr Arbeitgeber Sie bereits gegen Unfall versichert — das gilt ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber. Die Ersparnis beträgt rund CHF 358.50 pro Jahr.
Warum
Die Sistierung wird bei der Kasse beantragt, mit einer Bestätigung des Arbeitgebers. Sie erfolgt nicht automatisch: viele Angestellte bezahlen die Unfalldeckung doppelt, ohne es zu wissen.
Achtung in die andere Richtung: bei Stellenverlust, Reduktion unter acht Stunden oder Wechsel in die Selbständigkeit muss die Deckung reaktiviert werden. Ein Unfall in der Lücke ist bei niemandem versichert.
Die anderen Fragen
- Welche ist die günstigste Krankenkasse der Schweiz?
- Was kostet die Krankenkasse in der Schweiz?
- Was kostet die Krankenkasse für ein Kind?
- Wann kann man die Krankenkasse wechseln?
- Kann eine Krankenkasse jemanden ablehnen?
- Sind die Leistungen bei allen Kassen gleich?
- Welche Franchise soll man wählen?
- Spart das Hausarztmodell wirklich?
- Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
- Warum zahlt mein Nachbar weniger als ich?
- Warum steigen die Prämien jedes Jahr?
- Wie kündigt man die Krankenkasse?
- Was passiert, wenn ich meine Prämie nicht bezahle?
- Muss man ein Neugeborenes versichern, und wann?
- Wie viele Krankenkassen gibt es in der Schweiz?
- Wie lange habe ich Zeit, mich bei der Ankunft in der Schweiz zu versichern?
- Versichert mich mein Arbeitgeber gegen Unfälle?
- Was geschieht mit meiner Versicherung, wenn ich in einen anderen Kanton ziehe?
- Was geschieht mit meinen Versicherungen bei Stellenverlust?
- Ist die Privathaftpflicht in der Schweiz obligatorisch?
- Ist die Hausratversicherung in der Schweiz obligatorisch?
- Teilkasko oder Vollkasko: welche wählen?
- Soll man einen kleinen Schaden der Autoversicherung melden?
- Kann man eine Zusatzversicherung zusammen mit der Grundversicherung kündigen?
- Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), offizielle Prämien.