Kann man die Unfalldeckung aus der Kasse streichen?
Die Antwort
Ja, wenn Ihr Arbeitgeber Sie bereits gegen Unfall versichert — das gilt ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber. Die Ersparnis beträgt rund CHF 358.50 pro Jahr.
Warum
Die Sistierung wird bei der Kasse beantragt, mit einer Bestätigung des Arbeitgebers. Sie erfolgt nicht automatisch: viele Angestellte bezahlen die Unfalldeckung doppelt, ohne es zu wissen.
Achtung in die andere Richtung: bei Stellenverlust, Reduktion unter acht Stunden oder Wechsel in die Selbständigkeit muss die Deckung reaktiviert werden. Ein Unfall in der Lücke ist bei niemandem versichert.
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Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), offizielle Prämien.