
Die Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden entscheidet, wer eine Verbilligung erhält, wie hoch sie ist und wie das Gesuch eingereicht wird. Der Bund setzt dagegen zwei Untergrenzen, die überall gelten.
Die zuständige Stelle
Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden nimmt diese Verwaltung die Gesuche entgegen, berechnet den Anspruch und zahlt die Verbilligung aus. Es braucht keinen Vermittler, und keiner kann das Verfahren beschleunigen.
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Die Kantone organisieren die Prämienverbilligung: sie bestimmen den Anspruch, die Höhe und die Auszahlung. Diese Freiheit erklärt, warum dasselbe Einkommen in einem Kanton einen Anspruch begründet und im Nachbarkanton nicht.
Zwei Untergrenzen gelten jedoch in der ganzen Schweiz. Für Haushalte mit tiefem oder mittlerem Einkommen muss die Kinderprämie um mindestens 80 % verbilligt werden, jene junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 %. Das sind Minima: mehrere Kantone gehen weiter.
2024 zahlte die öffentliche Hand dafür 6,6 Milliarden Franken, davon 3,3 Milliarden — 50,6 % — vom Bund. Das ist keine Randhilfe: es ist nach den Prämien selbst der zweitgrösste Finanzierungsposten der Krankenversicherung.
Wie vorgehen
- 1Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Kanton automatisch auszahlt. Manche gleichen die Steuerdaten ab und schicken den Entscheid ohne Gesuch; andere prüfen nur eingereichte Gesuche. Das nicht zu wissen ist die häufigste Ursache verlorener Verbilligungen.
- 2Halten Sie die letzte Steuerveranlagung bereit: fast immer bildet sie die Grundlage für das massgebende Einkommen.
- 3Halten Sie die kantonale Frist ein. Sie unterscheidet sich je Kanton, und ein verspätetes Gesuch wird in der Regel nicht rückwirkend nachgeholt.
- 4Melden Sie jede Änderung — Heirat, Trennung, Geburt, Stellenverlust, Umzug in einen anderen Kanton. Der Anspruch wird neu berechnet, und ein Kantonswechsel setzt das Verfahren im neuen Kanton auf null zurück.
Warum wir keinen Betrag anzeigen. Wir publizieren bewusst keinen Verbilligungsrechner. Die Ansätze legt jeder Kanton selbst fest, sie ändern jährlich und sind nirgends konsolidiert. Sechsundzwanzig Ansätze von Hand abzuschreiben heisst, sich bei mindestens einem zu irren — und ein Irrtum hier sagt jemandem, er habe keinen Anspruch, obwohl er einen hat. Die einzige verlässliche Zahl kommt von der oben genannten Stelle.
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Quelle: Liste der zuständigen Stellen, publiziert vom BAG auf priminfo.admin.ch. Alle sechsundzwanzig Adressen wurden am 21. August 2026 einzeln geprüft.