Versichert mich mein Arbeitgeber gegen Unfälle?
Die Antwort
Ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber ja — auch für Nichtberufsunfälle. Sie können dann die Unfalldeckung Ihrer Kasse sistieren und rund CHF 358.50 pro Jahr sparen.
Warum
Unter acht Stunden deckt das UVG nur Berufsunfälle: die Unfalldeckung der Krankenkasse bleibt unerlässlich. Selbstständige sind vom obligatorischen UVG gar nicht erfasst.
Die Gegenrichtung zählt ebenso: Stellenverlust, ein Pensum unter acht Stunden oder der Schritt in die Selbstständigkeit verlangen die sofortige Reaktivierung der Unfalldeckung. Das UVG endet dreissig Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
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Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), offizielle Prämien.