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Sophie

Wird die Schwangerschaft übernommen?

Ja, vollständig. Und mehr noch: ab der 13. Woche und bis acht Wochen nach der Geburt zahlen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt. Auf gar nichts.

Was gedeckt ist

Die Grundversicherung übernimmt die vollständige Betreuung einer unkomplizierten Schwangerschaft, und noch mehr, wenn Komplikationen auftreten.

  • Sieben Schwangerschaftskontrollen, mehr bei Risikoschwangerschaft.
  • Zwei Kontrollultraschalle, mehr wenn nötig.
  • Die Geburt, im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause.
  • Drei Stillberatungen nach der Geburt.
  • Ein Beitrag von rund CHF 150 an den Geburtsvorbereitungskurs.

Die Regel, die fast niemand kennt

Seit 2014 verlangt die Grundversicherung ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt weder Franchise noch Selbstbehalt noch Spitalbeitrag.

Und das gilt für ALLE Ihre Behandlungen in dieser Zeit, nicht nur für jene rund um die Schwangerschaft. Eine Grippe, ein abgebrochener Zahn, eine Operation ohne Zusammenhang: ebenfalls befreit. Viele Frauen zahlen Rechnungen, die sie nicht schuldeten, schlicht weil es ihnen niemand gesagt hat. Fordern Sie das Geld zurück — es lässt sich rückwirkend verlangen.

Das Neugeborene braucht seinen eigenen Vertrag

Die Befreiung gilt der Mutter. Das Kind braucht einen eigenen Vertrag, innert drei Monaten zu melden, damit die Deckung auf den Geburtstag zurückwirkt.

Ein wertvoller Rat: schliessen Sie auch seine Zusatzversicherungen während der Schwangerschaft oder kurz danach ab. Ein gesundes Neugeborenes wird ohne Vorbehalt aufgenommen; dasselbe Kind ein halbes Jahr später, mit einem inzwischen entdeckten Befund, kann einen lebenslangen Ausschluss erhalten.

Sophies Ratgeber