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Sophie

Wird Kieferorthopädie übernommen?

Nein, im Normalfall nicht. Eine Spange zur Korrektur schiefer Zähne bleibt an den Eltern hängen, und die Rechnung geht in die Tausende.

Was das Gesetz sagt

Eine klassische kieferorthopädische Behandlung fällt unter keine der drei zahnmedizinischen Ausnahmen des KVG: sie ist weder Folge einer schweren Erkrankung noch für deren Behandlung unerlässlich. Die Grundversicherung übernimmt sie deshalb nicht.

Die Ausnahme betrifft die Geburtsgebrechen auf der offiziellen Liste — bestimmte Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, bestimmte Fehlentwicklungen des Kiefers. Dann übernimmt bis zum 20. Altersjahr die Invalidenversicherung, danach das KVG. Die Diagnose muss gestellt und anerkannt sein: es ist keine Einschätzung der Praxis.

Was es wirklich kostet

Eine vollständige Behandlung zieht sich über zwei bis vier Jahre und wird etappenweise verrechnet. Sie gehört zu den schwersten Gesundheitsposten einer Schweizer Familie, und sie trifft Geschwister fast immer im selben Zeitraum.

  • Abklärung und Behandlungsplan: CHF 300 bis 600.
  • Herausnehmbare Spange: CHF 2 000 bis 5 000.
  • Feste Spange, vollständige Behandlung: CHF 8 000 bis 15 000.
  • Retention nach der Behandlung: CHF 500 bis 1 500.

Wann abschliessen, und warum so früh

Zahnzusatzversicherungen decken Kieferorthopädie, oft zu 50 oder 75 Prozent, mit einem Maximum pro Fall oder pro Jahr. Alle stellen aber dieselbe Bedingung: der Vertrag muss bestehen, bevor der Bedarf bekannt ist.

Konkret nützt eine Zusatzversicherung nichts mehr, wenn die Praxis die Diagnose bereits gestellt hat — der Versicherer schliesst die Behandlung per Vorbehalt aus. Familien, die am besten fahren, schliessen in den ersten Lebensjahren des Kindes ab, noch vor dem Durchbruch der bleibenden Zähne. Das ist der einzige Moment, in dem der Versicherer nichts auszuschliessen hat.

Sophies Ratgeber