
Werden Zahnbehandlungen übernommen?
Nein, gewöhnliche Behandlungen nicht. Karies, Zahnsteinentfernung, Krone: das zahlen Sie vollständig selbst. Das Gesetz kennt drei Ausnahmen, und sie sind eng.
Was das Gesetz sagt
Die Grundversicherung deckt Zahnbehandlungen nur in drei Situationen, festgehalten in Artikel 31 KVG. Erstens: eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems. Zweitens: eine schwere Allgemeinerkrankung oder deren Folgen, die eine Zahnbehandlung nötig machen — etwa eine Leukämie. Drittens: eine Zahnbehandlung, die zur Behandlung einer schweren Erkrankung unerlässlich ist.
Unfälle werden separat behandelt. Sind Sie über den Arbeitgeber unfallversichert, zahlt diese Versicherung. Andernfalls übernimmt Ihre Krankenkasse über die Unfalldeckung.
Was Sie selbst tragen
Alles Übrige — und das ist das meiste, was eine Zahnarztpraxis verrechnet: Kontrollen, Zahnsteinentfernung, Karies, Wurzelbehandlungen, Kronen, Implantate, Prothesen. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder Europas, in denen die gewöhnliche Zahnmedizin nicht im Grundkatalog steht — ein alter politischer Entscheid, regelmässig diskutiert, nie gekippt.
- Jahreskontrolle mit Zahnsteinentfernung: CHF 150 bis 300.
- Behandlung einer Karies: CHF 200 bis 500, je nach Ausmass.
- Eine Krone: CHF 1 200 bis 2 000.
- Ein Implantat: CHF 3 000 bis 5 000, alles inbegriffen.
Was eine Zusatzversicherung ändert
Eine Zahnzusatzversicherung erstattet meist 50 bis 75 Prozent der Kosten, bis zu einem Jahresmaximum von einigen Hundert bis einigen Tausend Franken. Zwei Dinge sollten Sie vor dem Abschluss wissen.
Erstens: der Versicherer verlangt einen Gesundheitsfragebogen und darf Bestehendes ablehnen oder mit einem Vorbehalt belegen. Eine Zusatzversicherung schliesst man nicht ab, wenn das Problem da ist, sondern davor. Zweitens: viele Verträge erhöhen ihr Maximum über die ersten Jahre gestaffelt — das Maximum im ersten Jahr ist selten jenes aus der Broschüre.
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