
Wird Physiotherapie übernommen?
Ja, auf ärztliche Verordnung. Das ist der Unterschied zur Osteopathie, die nicht gedeckt ist — und die Quelle vieler Missverständnisse.
Wie es funktioniert
Physiotherapie steht im Katalog der Grundversicherung, unter drei Bedingungen: eine ärztliche Verordnung, eine anerkannte Physiotherapeutin, und die Behandlung eines gedeckten Leidens.
Eine Verordnung deckt neun Sitzungen. Sie wird verlängert, wenn die Ärztin es für angezeigt hält. Über 36 Sitzungen für dasselbe Leiden hinaus muss die Fortsetzung gemeldet und vom Vertrauensarzt der Kasse bewilligt werden — keine automatische Ablehnung, aber ein Schritt, den man besser mit der Praxis vorbereitet.
Was an Ihnen bleibt
Es gelten die gewöhnlichen Regeln: zuerst Ihre Franchise, dann der Selbstbehalt von 10 Prozent. Eine Serie von neun Sitzungen kostet insgesamt CHF 400 bis 500 — bei ausgeschöpfter Franchise also rund vierzig Franken für Sie.
Ein praktischer Punkt: kommt die Verordnung gegen Jahresende, prüfen Sie den Stand Ihrer Franchise. Neun im Dezember begonnene und im Januar fortgesetzte Sitzungen fallen in zwei Kalenderjahre — und damit auf zwei Franchisen.
Die Verwechslung mit der Osteopathie
Osteopathie steht nicht im Katalog der Grundversicherung, und keine Verordnung bringt sie hinein. Viele erfahren das erst auf ihrer Abrechnung.
Lässt sich Ihr Problem mit dem einen oder dem anderen behandeln, fragen Sie Ihre Ärztin vor der Wahl. Bei vergleichbarer Wirksamkeit ist der Kostenunterschied über ein Behandlungsjahr nicht nebensächlich.
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