
Wird der Spitalaufenthalt übernommen?
Ja, in der allgemeinen Abteilung und in einem Spital Ihres Kantons. Der Kanton zahlt 55 Prozent, Ihre Kasse 45. Drei Dinge bleiben aber an Ihnen.
Wer was zahlt
Ein Spitalaufenthalt wird nicht allein von Ihrer Kasse getragen. Seit 2012 ist die Finanzierung geteilt: der Wohnkanton übernimmt mindestens 55 Prozent, der Versicherer den Rest. Deshalb muss das Spital auf der Spitalliste Ihres Kantons stehen — diese Liste verpflichtet den Kanton zu seinem Anteil.
Ausserkantonal gilt die Übernahme nur in zwei Fällen: Notfall und medizinischer Grund, wenn die nötige Behandlung bei Ihnen nicht angeboten wird. Eine persönliche Vorliebe genügt nicht, und die Differenz kann schwer wiegen.
Was an Ihnen bleibt
- Ihre Jahresfranchise, soweit noch nicht ausgeschöpft.
- Der Selbstbehalt von 10 Prozent, bis CHF 700 pro Jahr für Erwachsene.
- Ein Beitrag an die Aufenthaltskosten von CHF 15 pro Spitaltag.
Wer die CHF 15 pro Tag nicht zahlt
Dieser Beitrag entspricht dem, was Sie zu Hause fürs Essen ausgegeben hätten. Er gilt deshalb nicht für alle, und die Ausnahme ist breiter als gedacht.
Befreit sind: Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung bis 25, und Frauen für alles, was zur Mutterschaft gehört. Bei drei Wochen Aufenthalt macht das CHF 315 Unterschied — prüfen Sie Ihre Rechnung.
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