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Sophie

Werden Brillen übernommen?

Für Erwachsene nein — seit 2011 nicht mehr. Für Kinder zahlt die Grundversicherung einen bescheidenen Jahresbeitrag, auf Verordnung.

Was sich 2011 geändert hat

Bis 2010 zahlte die Grundversicherung einen Jahresbeitrag von rund CHF 200 an Korrekturgläser für Erwachsene. Diese Leistung wurde im Rahmen von Sparmassnahmen gestrichen: seither zahlen Erwachsene ihre Brille vollständig selbst.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 bleibt ein Jahresbeitrag bestehen — in der Grössenordnung von CHF 180 — auf Verordnung einer Augenärztin oder eines Augenarztes. Er deckt die Gläser, selten die Fassung.

Die medizinischen Ausnahmen

Bestimmte Situationen bleiben unabhängig vom Alter gedeckt, weil es dabei nicht mehr um die Korrektur der Sehschärfe geht, sondern um die Behandlung einer Krankheit. Dann gelten die gewöhnlichen Regeln: Franchise, danach Selbstbehalt von 10 Prozent.

  • Nach einer Staroperation oder einem anderen Augeneingriff.
  • Bei einer Augenerkrankung auf der Leistungsliste, etwa einem Keratokonus.
  • Für therapeutische Gläser und Linsen, die im Rahmen einer Behandlung verordnet werden.

Was eine Zusatzversicherung ändert

Die meisten ambulanten Zusatzversicherungen sehen eine Pauschale für Optik vor: oft CHF 100 bis 300, erneuerbar alle zwei bis drei Jahre. Achten Sie auf den Erneuerungsrhythmus so sehr wie auf den Betrag — CHF 300 alle drei Jahre sind weniger wert als CHF 150 jedes Jahr.

Ein oft übersehener Punkt: diese Pauschale ist meist mit anderen Positionen desselben Vertrags kombinierbar (Fitness, Komplementärmedizin). Tragen Sie keine Brille, verfällt sie ungenutzt — dann fahren Sie mit einem Vertrag ohne diese Position günstiger.

Sophies Ratgeber