
Wird Alternativmedizin übernommen?
Teilweise, und unter einer Bedingung, die alles entscheidet: fünf Methoden werden von der Grundversicherung übernommen, aber nur wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie ausübt.
Die fünf Methoden
Seit Mai 2017, nach einer Volksabstimmung und einer Evaluationsphase, stehen fünf komplementärmedizinische Methoden definitiv im Katalog der Grundversicherung.
- Anthroposophische Medizin.
- Homöopathie.
- Phytotherapie.
- Traditionelle Chinesische Medizin, Akupunktur inbegriffen.
- Akupunktur, auch als solche anerkannt.
Die Bedingung, die alles entscheidet
Die Übernahme gilt nur, wenn die behandelnde Person Ärztin oder Arzt ist und den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzt. Eine nicht ärztliche Therapeutin, so gut und so anerkannt sie auch sein mag, begründet keinen Anspruch gegenüber der Grundversicherung.
Daher kommen die meisten bösen Überraschungen: die Person geht zu einer Homöopathin, glaubt sich gedeckt, weil «Homöopathie ist ja bezahlt», und die Kasse lehnt ab. Prüfen Sie den Titel vor der ersten Sitzung, nicht danach.
Was eine Zusatzversicherung ändert
Genau hier übernehmen die Zusatzversicherungen: sie decken nicht ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten, sofern diese bei einem Berufsregister anerkannt sind — EMR und ASCA werden am häufigsten verlangt.
Die Verträge erstatten meist 70 bis 90 Prozent pro Sitzung, mit einem Jahresmaximum. Die Zahl der gedeckten Methoden schwankt stark: manche Versicherer listen ein Dutzend, andere über hundert. Folgen Sie einer bestimmten Therapie, prüfen Sie, ob sie in den Bedingungen namentlich steht, nicht bloss in der Broschüre.
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