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Sophie

Die Cyberversicherung für Private

Sie ist jung, sie wird überall verkauft, und ein Teil ihrer Versprechen steht bereits in Ihrer Privathaftpflicht oder Hausratversicherung. Hier steht, was wirklich übrig bleibt.

Was anderswo schon gedeckt ist

Der Missbrauch einer Zahlkarte richtet sich zuerst nach den Bedingungen Ihrer Bank oder des Kartenherausgebers: fristgerecht bestrittene Belastungen werden meist erstattet. Die Zerstörung Ihrer Geräte durch Wasser oder Diebstahl fällt unter die Hausratversicherung.

Cyber-eigen bleibt die Begleitung: Bereinigung der Geräte, Sperrung von Konten, Vorgehen gegen Identitätsmissbrauch und die Übernahme der Anwaltskosten. Es ist ebenso sehr Dienstleistung wie Deckung.

Die Ausschlüsse vor der Unterschrift

Grobfahrlässigkeit ist fast immer ausgeschlossen: ein geteiltes Passwort, nicht aktualisierte Software oder eine trotz Warnung ausgelöste Zahlung können genügen. Verluste in Kryptowährungen sind in nahezu allen Verträgen ausgeschlossen.

Cybermobbing und Rufschädigung sind mal enthalten, mal separat verkauft, und die Definitionen unterscheiden sich je Versicherer. Vergleichen Sie die Definitionen, nicht die Titel.

Was den Preis macht

  • Der Umfang: nur Assistance, oder auch Ersatz finanzieller Verluste.
  • Die Höchstsumme je Schaden und je Jahr.
  • Ob nicht gelieferte Onlinekäufe eingeschlossen sind.
  • Ob der ganze Haushalt gedeckt ist oder nur die versicherte Person.

Auf dieser Seite stehen keine Tarife. Anders als bei den KVG-Prämien publiziert kein öffentliches Register die Preise dieser Sparte: sie hängen von Ihrem Profil ab und werden im Einzelfall gerechnet. Hier einen Betrag zu nennen wäre erfunden.

Die anderen Sparten