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Sophie

Was vergütet wird, und was nicht

Vier Posten bündeln die meisten bösen Überraschungen. Für jeden ist die Grenze zwischen Grund- und Zusatzversicherung klar — man muss nur wissen, wo sie verläuft.

Brillen und Kieferorthopädie

Die Grundversicherung beteiligt sich auf Verordnung an Kinderbrillen, in einem von der Verordnung festgelegten bescheidenen Rahmen, und zahlt bei Erwachsenen ausserhalb anerkannter Leiden nichts. Alles Weitere ist Sache einer Zusatzversicherung, meist mit jährlichem oder mehrjährigem Maximum.

Die Kieferorthopädie ist der schwerste Posten: mehrere tausend Franken, keine Übernahme durch die Grundversicherung ausserhalb anerkannter Fehlbildungen, und eine Zusatzversicherung, die lange vor sichtbarem Bedarf bestehen muss.

Osteopathie und Psychotherapie

Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen wird von der Grundversicherung auf ärztliche Anordnung übernommen, in einem definierten, verlängerbaren Sitzungsrahmen. Ausserhalb dieses Rahmens oder ohne Anordnung wird sie nicht übernommen.

Osteopathie steht nicht im Grundkatalog: sie ist ganz Sache der Zusatzversicherungen, die meist einen Prozentsatz je Sitzung bis zu einem Jahresmaximum zahlen, und nur bei anerkannten Fachpersonen. Die Liste der anerkannten Fachpersonen zählt mehr als der angezeigte Prozentsatz.

Was den Preis macht

  • Das Alter: mehrere Leistungen wechseln mit der Volljährigkeit das Regime.
  • Die ärztliche Verordnung, oft Voraussetzung für den Anspruch.
  • Die Anerkennung der Fachperson durch den Versicherer.
  • Das Jahresmaximum der gewählten Zusatzversicherung.

Auf dieser Seite stehen keine Tarife. Anders als bei den KVG-Prämien publiziert kein öffentliches Register die Preise dieser Sparte: sie hängen von Ihrem Profil ab und werden im Einzelfall gerechnet. Hier einen Betrag zu nennen wäre erfunden.

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