Zum Inhalt springen
Sophie

Der Todesfall und was er hinterlässt

Niemand mag diese Seite. Sie existiert, weil die Hinterlassenenrenten von AHV und Pensionskasse tiefer sind als gedacht, und weil sich die Lücke im Voraus berechnen lässt.

Das Konkubinat, der blinde Fleck

Die AHV zahlt Konkubinatspartnern keine Witwen- oder Witwerrente, wie lange das Zusammenleben auch gedauert hat. Die Pensionskasse kann eine zahlen, aber nur wenn ihr Reglement es vorsieht und der Partner fast immer zu Lebzeiten schriftlich gemeldet wurde.

Diese Meldung ist gratis, dauert zehn Minuten und wird regelmässig vergessen. Bei unverheirateten Paaren ist sie das Erste zu prüfen — noch vor jeder Versicherung.

Was Bestattungskosten decken

Eine Bestattung in der Schweiz ist eine sofortige Ausgabe, fällig vor jeder Versicherungsleistung und vor der Erbteilung. Manche Verträge sehen dafür einen raschen Vorschuss vor, andere nicht — das ist eine Klausel zum Lesen, nicht zum Vermuten.

Die Rückführung aus dem Ausland ist ein eigener Posten, in Todesfallverträgen oft nicht enthalten und in Reiseversicherungen häufig schon gedeckt. Prüfen Sie, welcher Ihrer Verträge sie trägt, bevor Sie einen dritten kaufen.

Was den Preis macht

  • Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss.
  • Versichertes Kapital und Vertragsdauer.
  • Der Zivilstand: verheiratet, eingetragene Partnerschaft oder Konkubinat — der Unterschied ist entscheidend.
  • Die Form: reine Risikodeckung oder gemischt mit Sparen.

Auf dieser Seite stehen keine Tarife. Anders als bei den KVG-Prämien publiziert kein öffentliches Register die Preise dieser Sparte: sie hängen von Ihrem Profil ab und werden im Einzelfall gerechnet. Hier einen Betrag zu nennen wäre erfunden.

Die anderen Sparten