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Sophie

Die Versicherungen des Unternehmens

Einige schreibt das Gesetz ab dem ersten Angestellten vor. Andere nicht — und sie entscheiden trotzdem über das Überleben nach einem Schaden.

Was das Gesetz vorschreibt

  • AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung, ab dem ersten ausbezahlten Lohn.
  • Die Unfallversicherung UVG, berufliche und ab acht Wochenstunden auch nichtberufliche.
  • Die berufliche Vorsorge BVG, sobald der Jahreslohn die Eintrittsschwelle übersteigt.
  • Die Mutterschaftsentschädigung über die Ausgleichskassen.

Was nicht Pflicht ist, aber zählt

  • Die Berufshaftpflicht: Schäden, die Ihre Tätigkeit Dritten zufügt.
  • Die Krankentaggeldversicherung: ohne sie bleibt ein kranker Angestellter nach der Berner Skala zu Ihren Lasten.
  • Die Sachversicherung: Räume, Maschinen, Lager, Informatik.
  • Der Firmenrechtsschutz, für Streit mit Kunden, Lieferanten und Angestellten.
  • Die Cyberversicherung, sobald Sie Kundendaten halten.

Die Reihenfolge

Zuerst das Obligatorische, sonst sind Sie im Verzug und persönlich exponiert. Dann Berufshaftpflicht und Krankentaggeld, die beiden Szenarien, die ein KMU wegtragen können. Der Rest folgt, je nach Beruf.

Was den Preis macht

  • Branche und Risikoniveau.
  • Lohnsumme und Anzahl Angestellte.
  • Der Umsatz.
  • Die Rechtsform.
  • Die zu versichernden Werte und Anlagen.

Auf dieser Seite stehen keine Tarife. Anders als bei den KVG-Prämien publiziert kein öffentliches Register die Preise dieser Sparte: sie hängen von Ihrem Profil ab und werden im Einzelfall gerechnet. Hier einen Betrag zu nennen wäre erfunden.

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