
Die Krankenversicherung der Grenzgänger
In der Schweiz arbeiten und in Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich wohnen eröffnet ein Optionsrecht. Es wird einmal ausgeübt, in kurzer Frist, und ist im Grundsatz nicht umkehrbar.
Was das Optionsrecht ist
Eine Grenzgängerin untersteht im Grundsatz der Schweizer Krankenversicherung. Die bilateralen Abkommen erlauben ihr jedoch, eine Befreiung zu beantragen und sich im Wohnsitzland zu versichern. Der Antrag erfolgt innert drei Monaten nach Stellenantritt bei der Behörde des Arbeitskantons.
Nach dieser Frist wird die KVG-Unterstellung obligatorisch. Und einmal ausgeübt, gilt die Wahl im Grundsatz für die ganze Dauer der Grenzgängertätigkeit.
Was die beiden Systeme unterscheidet
- Das KVG wird über eine Kopfprämie bezahlt, unabhängig vom Einkommen, und jedes Familienmitglied zahlt seine eigene.
- Ein ausländisches System finanziert sich meist über einkommensabhängige Beiträge und deckt Angehörige oft ohne Zuschlag.
- Das KVG gibt uneingeschränkten Zugang zur Behandlung in der Schweiz; das ausländische System deckt zuerst das Wohnsitzland.
- Franchisen, Selbstbehalt und Leistungskatalog sind nicht vergleichbar.
Was wir rechnen können und was nicht
Wir zeigen die exakten KVG-Prämien Ihres Arbeitskantons: sie sind öffentlich. Wir berechnen nicht die Kosten Ihres nationalen Systems: sie beruhen auf ausländischen Tarifen, die wir nicht publizieren und die jedes Jahr ändern.
Ein seriöser Vergleich stellt beides nebeneinander, Familie inklusive. Das rechnet ein Makler mit Ihren Zahlen, nicht ein allgemeines Formular.
Was den Preis macht
- Das Wohnsitzland.
- Familienzusammensetzung und Status des Partners.
- Der Arbeitskanton, für die KVG-Prämien.
- Das Einkommen, für die Beiträge im ausländischen System.
Auf dieser Seite stehen keine Tarife. Anders als bei den KVG-Prämien publiziert kein öffentliches Register die Preise dieser Sparte: sie hängen von Ihrem Profil ab und werden im Einzelfall gerechnet. Hier einen Betrag zu nennen wäre erfunden.