
Was tun nach einem Autounfall
Die ersten Stunden entscheiden über den Rest. Wichtig ist nicht, gleich zu wissen, wer schuld ist, sondern die Tatsachen festzuhalten, solange sie noch da sind.
Vor Ort, der Reihe nach
- Sichern Sie die Stelle: Warnblinker, Weste, Pannendreieck, bevor Sie aussteigen. Ein zweiter Unfall an derselben Stelle ist häufig.
- Bei Verletzten rufen Sie die 144. Bewegen Sie niemanden, ausser bei unmittelbarer Gefahr.
- Rufen Sie die Polizei bei Verletzten, bei Uneinigkeit über den Hergang, wenn ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist, oder wenn öffentliches Eigentum oder ein Tier betroffen sind.
- Füllen Sie das Unfallprotokoll aus und lassen Sie es von der Gegenpartei unterschreiben. Ein unterschriebenes Protokoll ist unendlich mehr wert als eine Diskussion.
- Fotografieren Sie: Stellung der Fahrzeuge vor dem Wegfahren, Schäden, Kennzeichen, Signale, Fahrbahnzustand.
- Notieren Sie Name, Adresse und Versicherer der Gegenpartei sowie die Angaben allfälliger Zeugen.
Wer was zahlt
Die Haftpflicht der schuldigen Partei zahlt den Schaden der ANDEREN: deren Fahrzeug, deren Verletzungen, deren Sachen. Für Ihr eigenes Auto zahlt sie nichts — das ist die häufigste Verwechslung, und sie zeigt sich im ungünstigsten Moment.
Ihre eigenen Schäden gehören zur Kasko. Die Teilkasko deckt, was Sie nicht verursacht haben — Hagel, Diebstahl, Glasbruch, Tier. Die Vollkasko fügt Ihre eigenen Schäden hinzu, auch bei eigenem Verschulden. Ohne Vollkasko und mit eigenem Verschulden bleibt Ihr Auto an Ihnen hängen.
Melden Sie den Schaden ohne Verzug: die Frist steht in Ihren Bedingungen, und eine verspätete Meldung kann die Leistung kürzen.
Was jahrelang nachwirkt
Ein Schadenfall kostet nicht den Preis der Reparatur: er kostet die Reparatur plus mehrere Jahre höhere Prämie, weil Ihre Bonusstufe auf einen Schlag um mehrere Stufen steigt.
Bei einem kleinen selbstverschuldeten Schaden rechnen Sie vor der Meldung: fragen Sie Ihren Versicherer nach der künftigen Stufe, multiplizieren Sie die Mehrprämie mit den Jahren bis zur Rückkehr, und vergleichen Sie mit der Offerte der Garage.
In der Haftpflicht dagegen melden Sie immer. Nicht Sie fordern, sondern die geschädigte Person, und der Versicherer entscheidet, ob ihr Anspruch begründet ist.
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