
E-Bike: welche Versicherung
Hinter einer einzigen Frage stecken drei: wer zahlt die Schäden, die Sie verursachen, wer zahlt den Diebstahl, und wer zahlt das Velo selbst. Nie dieselben Verträge.
Was die Geschwindigkeit ändert
Das Gesetz unterscheidet zwei Kategorien. Das langsame E-Bike — Unterstützung bis 25 km/h — trägt kein Kennzeichen: seit dem Wegfall der Velovignette gibt es keine eigene Versicherung dafür, und Schäden an Dritten fallen unter Ihre Privathaftpflicht.
Das schnelle E-Bike — Unterstützung bis 45 km/h — trägt ein gelbes Kontrollschild, und dieses Schild trägt die obligatorische Haftpflichtversicherung. Der Helm ist dort Pflicht.
Die Verkehrsregeln zu diesen Kategorien — Alter, Ausweis, Licht, Tachometer — ändern sich regelmässig. Massgebend ist das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons; wir ersetzen es nicht.
Der Diebstahl: die übliche böse Überraschung
Keine Haftpflicht ersetzt IHR Velo. Der Diebstahl gehört zur Hausratversicherung — und dort summieren sich zwei Grenzen.
In der Wohnung oder im Keller ist Diebstahl mit Einbruch grundsätzlich gedeckt. Draussen — vor dem Bahnhof, auf der Strasse — braucht es die Erweiterung «einfacher Diebstahl auswärts», die nicht standardmässig enthalten und fast immer limitiert ist.
Ein E-Bike für CHF 3 000 oder 4 000 übersteigt dieses Limit oft. Lesen Sie den Betrag vor dem Kauf, nicht nach dem Diebstahl: nur dann lässt er sich noch ändern.
Das Velo selbst, und der Akku
- Ein Sturz, ein Anprall, ein Schaden ohne Dritten: weder Haftpflicht noch Hausrat zahlen. Dafür braucht es eine Velo-Kasko, die separat verkauft wird.
- Der Akku ist das teuerste Teil. Sein normaler Verschleiss ist überall ausgeschlossen — er ist ein Verschleissteil, kein Schadenfall.
- Notieren Sie die Rahmennummer und behalten Sie die Rechnung. Ohne sie ist eine Diebstahlmeldung schwer durchzubringen.
- Wenn Sie 45 km/h fahren, prüfen Sie, ob Ihre Kasko diese Kategorie überhaupt deckt: manche Velopolicen hören bei 25 km/h auf.
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