
WG: wer ist versichert
Zu mehreren unter einem Mietvertrag zu wohnen schafft keine gemeinsame Versicherung. Zwei Verträge verhalten sich unterschiedlich — und genau dazwischen entstehen die Lücken.
Die Haftpflicht ist persönlich
Ihre Privathaftpflicht deckt Sie und, je nach Vertrag, die Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Eine Mitbewohnerin ist in der Regel KEINE häusliche Gemeinschaft: sie teilt eine Wohnung, sie ist keine Familie.
Konkret: verursacht Ihr Mitbewohner einen Wasserschaden, der die Wohnung darunter trifft, deckt Ihr Vertrag ihn nicht. Jede Person braucht ihre eigene — und viele Mietverträge verlangen sie ohnehin.
Der Hausrat versichert einen Haushalt, nicht Personen
Die Hausratversicherung deckt die Sachen, die sich in der Wohnung befinden. In einer WG lautet die Frage, auf wessen Namen sie läuft: ist nur eine Person Versicherungsnehmerin, sind deren Sachen versichert, und die anderen erhalten nichts.
Zwei ehrliche Lösungen: eine Police pro Person, oder eine einzige Police, die alle Mitbewohnenden ausdrücklich nennt. Die zweite setzt voraus, dass der Versicherer sie akzeptiert — verlangen Sie das schriftlich, nicht am Telefon.
Die Versicherungssumme muss dann dem Wert von ALLEM in der Wohnung entsprechen. Eine für eine Person berechnete Summe, auf vier angewendet, erzeugt Unterversicherung — und die Proportionalregel kürzt jede Entschädigung.
Die Untermiete, ein Fall für sich
- Die Hauptmieterschaft bleibt gegenüber der Vermieterschaft verantwortlich: ein Schaden der Untermieterschaft wird ihr angerechnet, und sie nimmt danach Rückgriff.
- Die Untermieterschaft braucht ihre eigene Privathaftpflicht. Ohne sie wird ein Schaden zwischen zwei Privatpersonen geregelt, was selten gut endet.
- Eine nicht gemeldete Untermiete kann je nach Vertrag die Hausratdeckung kürzen oder aufheben. Melden Sie sie: das kostet nichts und schliesst die Lücke.
- Bei kurzzeitiger Vermietung unter Privaten fragen Sie ausdrücklich nach: viele Policen schliessen das aus.
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