
Die Lücke zwischen Lohn und IV
Eine lange Krankheit kostet nicht zuerst Behandlungen: sie kostet ein Einkommen. Und es ist das einzige Risiko im Schweizer System, bei dem nichts automatisch anläuft.
Was aufhört, und wann
Bei Krankheit schuldet der Arbeitgeber den Lohn für eine begrenzte Dauer, die mit dem Dienstalter wächst — nach Berner, Zürcher oder Basler Skala. Im ersten Dienstjahr zählt man in Wochen, nicht in Monaten.
Die Invalidenversicherung zahlt eine Rente erst nach dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, und selten vor zwölf Monaten. Ihre Logik ist zuerst die Eingliederung: die Rente kommt danach, wenn sie kommt.
Zwischen dem Ende der Lohnfortzahlung und der ersten IV-Rente läuft nichts von selbst. Diese Lücke füllt die Krankentaggeldversicherung — und sie ist nicht obligatorisch.
Angestellt: prüfen, bevor Sie es brauchen
- Schauen Sie in den Arbeitsvertrag oder den Gesamtarbeitsvertrag: viele Arbeitgeber haben eine Kollektiv-Taggeldversicherung, viele nicht.
- Wenn es sie gibt, notieren Sie die Wartefrist und den versicherten Lohnanteil — 80 % während 720 Tagen ist üblich, aber nirgends vorgeschrieben.
- Beim Austritt endet diese Deckung. Ein Übertrittsrecht in die Einzelversicherung besteht oft, mit kurzer Frist: das ist die Klausel, die man am Tag des Austritts verlangt, nicht drei Monate später.
Selbstständig: das ist das einzige Netz
Selbstständige haben weder einen Arbeitgeber, der den Lohn weiterzahlt, noch eine Kollektivdeckung. Ohne Taggeld ist ein Arbeitsunterbruch am selben Tag ein Einkommensunterbruch.
Der Preis hängt vor allem an zwei Entscheiden: der Wartefrist — 30, 60 oder 90 Tage — und der versicherten Summe. Eine längere Wartefrist senkt die Prämie stark, sofern man diese Zeit überbrücken kann. Das ist ein Abwägen zwischen Liquidität und Prämie, nicht zwischen Deckung und Preis.
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